Gemäß Beschluss der Europäischen Kommission dürfen seit dem 01.11.2012 Produkte mit dem Insektiziden Wirkstoff Dichchlophos nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.
Seit dem 01.01.2013 dürfen Produkte zur Schadnagerbekämpfung mit den Wirkstoffen Difenacoum und Difethialon nicht mehr durch Privatpersonen (Privatpersonen ohne Sachkunde) versendet werden. Das Gleiche gilt auch seit dem 26.10.2013 für Produkte mit den Wirkstoffen Bromadiolon und Brodifacoum.
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